Der Europäische Gerichtshof (kurz EuGH) hat bereits im Mai 2019 geurteilt und alle europäischen Unternehmen müssen nachziehen – laut EuGH sei es nun Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten, die Arbeitgeber zu verpflichten, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung einzurichten.
Nach deutschem Recht schreibt das Arbeitszeitgesetz bislang lediglich vor, dass Überstunden, die über die werktägliche Arbeitszeit hinaus gehen, aufgezeichnet werden müssen.
Dass nicht jedes Unternehmen dieser neuen Verpflichtung gewachsen ist, ist da wohl vorprogrammiert.
Keine Sorge, wir bieten eine große Auswahl an Lösungen für diese neue Herausforderung. So können Sie sich weiterhin auf das Wesentliche konzentrieren und wir halten Ihnen dabei den Rücken frei!
Durch unsere langjährige Erfahrung und Zusammenarbeit mit diversen Geschäftspartnern ist es unsere Stärke Sie bei der Auswahl und Anschaffung der bei Ihnen erforderlichen Software zu beraten unter Berücksichtigung der eventuell bereits vorhandenen Hardware- und Softwarekomponenten.
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- Einfaches Erfassen von Personalstammdaten
- Schnelles Anlegen von Arbeitszeitprofilen
- Optimale Zeiterfassung
- Transparente Darstellung der Mitarbeiterdaten
- Gesetzeskonforme lückenlose Arbeitszeitnachweise
- Flexible Personalplanung
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